Gesetzesänderungen mit weitreichenden Auswirkungen
18. Dezember 2023

Gesetzesänderungen mit weitreichenden Auswirkungen

Berchtesgadener Land Tetra Top®-Produkte: neu mit verbundener Kappe, aber weiterhin pfandfrei 

Auf dem Milchmarkt kommen in 2024 zwei weitreichende Gesetzesänderungen zum Tragen: Bereits ab Januar gilt die Einweg-Pfandpflicht von 25 Cent pro Verpackung für Einweg-Kunststoffflaschen. Sie betrifft die Molkerei Berchtesgadener Land nicht, da Milch und Milchfrischprodukte im nachhaltigen Tetra Pak® Getränkekarton und nicht in Plastikflaschen abgefüllt werden. Ab dem 3. Juli dürfen entsprechend der dann geltenden Einwegkunststoff-Richtlinie 2019/904 nur noch Getränkeverpackungen an den Handel geliefert werden, bei denen der Wiederverschluss bei Packungen bis zu drei Liter Füllvolumen auch nach dem Öffnen mit der Verpackung verbunden bleiben. Damit wird sichergestellt, dass auch die Caps Teil des geschlossenen Recyclingkreislaufes werden.

Die Molkerei Berchtesgadener Land bereitet sich bereits seit 2 Jahren mit Nachdruck auf diese geänderten Rahmenbedingungen vor. Dazu wurde nach der offiziellen Inbetriebnahme der weltweit wohl nachhaltigsten Mehrweg-Flaschenanlage im Juni 2022 die Vorgänger-Anlage abgebaut, das Gebäude abgerissen und an gleicher Stelle ein neues Produktionsgebäude errichtet. So war es möglich bereits im Frühjahr 2023 die für „verbundene Kappen“ angepassten neuen H-Milchanlagen und im Herbst die Frischmilchanlagen aufzustellen. Dafür war ein Investitionspaket von rund 40 Mio. nötig. Zum Abschluss werden nun ab Januar 2024 die 250g und 400 g Tetra Top®-Abfüllanlagen entsprechend umgebaut. Damit wird sichergestellt, dass alle Produkte von Berchtesgadener Land der neuen Richtlinie rechtzeitig entsprechen und ab Mitte 2024 weiterhin an den Handel geliefert werden können. Zur Einführung werden alle Tetra Top® Verpackungen mit Etiketten bestückt. Das darauf abgebildete Piktogramm gibt Hinweise zur richtigen Handhabung des neuen Schraubverschlusses und Hintergrundinfos zum nun geschlossenen Recyclingkreislauf durch die verbundenen Kappen.

Während die Umsetzung der Vorgabe für die verbundene Kappe hohe Kosten erzeugte, erhofft sich der Verkauf durch die Pfandpflicht eher positive Signale für das Berchtesgadener Land Produktsortiment. Denn die eingesetzten Getränkeverbundpackungen sind von der Pfandpflicht nicht betroffen. Während Milchmisch-Getränkeanbieter wie Müller, Emmi, etc. zukünftig der Pfandpflicht unterstellt sind, bleiben die Kartonverbundverpackungen wie sie bei Berchtesgadener Land zum Einsatz kommen weiterhin pfandfrei.

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Bildtext:
(1) Die Molkerei Berchtesgadener Land ist im Zeitplan: Ab dem Frühjahr 2024 sind bei allen Getränkekartons bis 3 Liter  die Kappen verbunden und damit in den Recyclingkreislauf eingebunden.  

Bildquelle: Molkerei Berchtesgadener Land

 

 

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